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 Senator erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
Autor: Sebastian Wotschke am 16.12.2009 - 11.32
Senator erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Filesharing-Plattform Rapidshare, die den Film "Der Vorleser" zum Download angeboten haben. Das Gericht erließ die Verfügung, da Rapidshare der mehrfachen Aufforderung Senators, die Verbreitung des Films zu stoppen, nicht nachgekommen war. Rapidshare ist es nun unter Strafandrohung verboten, den Film öffentlich zugänglich zu machen.

Auch Helge Sasse, Vorstand der Senator Entertainment AG, äußerte sich zu dem Vorfall: „Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen. Die einstweilige Verfügung setzt ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität und trägt dazu bei, die Filmpiraterie im Internet einzudämmen.“

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